Hygienekonzept für den Spielbetrieb
Die Vorgaben, auf denen die Inhalte dieses Hygienekonzepts beruhen, sind die Veröffentlichungen des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Sport.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.